Aufruf zur Teilnahme an einem Interessenbekundungsverfahren
1. Durchführende Stelle:
Gemeinde Neuenhagen bei Berlin
Fachbereich III
Am Rathaus 1
15366 Neuenhagen
Tel.: 03342/245510
Fax: 03342/448
e.mail: g.kirst@neuenhagen-bei-berlin.de
Interessenbekundungsverfahren (analog § 7 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung)
3. Gegenstand des Verfahrens:
Die Gemeinde Neuenhagen bei Berlin beabsichtigt die Betreibung eines Restaurants und einer Bohlebahn im zukünftigen Bürgerhaus der Gemeinde an einen Pächter zu übergeben.
In einem Interessenbekundungsverfahren soll ermittelt werden welche Möglichkeiten durch einen Pächter in der Betreibung dieses Objektes, unter der Berücksichtigung der örtlichen, baulichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten vorhanden sind. Von einem Pächter wird erwartet, dass er Erfahrungen in dem Betrieb und der Unterhaltung mit derartigen Einrichtungen hat.
Vorausgesetzt wird, dass er über ausreichende Kapitalkraft zur Finanzierung der Einrichtung bzw. des laufenden Betriebs verfügt.
4. Unterlagen zum Interessenbekundungsverfahren:
Einzelheiten zum Vorhaben, Anforderungen und Aufgabenstellung sind in einer Projektbe-schreibung zusammengestellt. Diese kann schriftlich, auch per Fax oder E-Mail bei der KENeu Kommunale Entwicklungsgesellschaft Neuenhagen mbH angefordert werden.
Es werden in der Interessenbekundung verlässliche Angaben über die zur Realisierung des Projektes erforderlichen Voraussetzungen erwartet. Diese sind bezüglich der folgenden Themenbereiche zu gliedern:
Darstellung Ihres Unternehmens
Konzeption der Nutzung des Restaurants und der Bohlebahn unter Berücksichtigung der gemäß Projektbeschreibung formulierten Anforderungen
Beschreibung der gestalterischen Lösungsvariante des Gastraumes
Angaben zur Finanzierung
5. Auswertung Ihrer Interessenbekundungen:
Es ist vorgesehen, die im Rahmen des IBV eingereichten Konzepte und Vorschläge auszuwerten und als wichtige Informationsgrundlage für die erforderlichen Entscheidungen des Zuschlages zu nutzen.
Folgende Kriterien werden zur Beurteilung der Interessenbekundungen herangezogen:
Einhaltung der grundlegenden funktionalen Forderungen und Rahmenbedingungen für den künftigen Betrieb des Restaurants und der Bohlebahn,
Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Konzepte und Kalkulationen in Ihrer Interessenbekundung,
Wirtschaftlichkeit für die Gemeinde Neuenhagen bei Berlin
6. Rahmenbedingungen für die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren:
Da es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages handelt, sind die im Rahmen des Verfahrens ausgetauschten Unterlagen sowie mündlichen Abstimmungen für beide Seiten unverbindlich und die Teilnehmer sind nicht an ihre Angaben und Aussagen gebunden.
Eine Erstattung der Kosten, die den Teilnehmern durch die Bearbeitung entstehen, ist ausgeschlossen.
Es besteht kein Anspruch auf Eröffnung eines Vergabeverfahrens.
Die Beiträge zum Interessenbekundungsverfahren sind zu schicken an:
Gemeinde Neuenhagen
Am Rathaus 1
15366 Neuenhagen bei Berlin
Fachbereich III
E-Mail:
Anzahl und Art der Ausfertigungen:
Jede Interessenbekundung wird in zweifacher Ausfertigung in Papierform und zusätzlich in einfacher Ausfertigung elektronisch benötigt. Zulässige Formate für die elektronische Form sind das Adobe PDF-Format und Anwendungen des Microsoft Office Pakets, Version 97 oder höher.
7. Abgabefrist für die Beiträge zum Interessenbekundungsverfahren:
Die Einreichung der Unterlagen hat bis einschließlich 17.09.2010 an die durchführende Stelle zu erfolgen.